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Temelin: Melker Abkommen völkerrechtlich bindend - Völkerrechtsklage möglich, wenn Prag zustimmt.

Weigerung Tschechiens, den Internationalen Gerichtshof als Streitschlichtungsstelle anzuerkennen wäre ein Schuldeingeständnis.

Pressemitteilung von atomstopp_oberoesterreich, 2007-03-05

Das Ergebnis, zu dem Völkerrechtsbüro und Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes wegen dem AKW Temelin kommen werden, wird mit Sicherheit keine Überraschungen bringen: Es ist durch Gutachten aus OÖ, nach dem Vorliegen des Endberichts zum Melker Abkommen vom Oktober 2005 und nach dem Bericht aufgrund der letzten Expertenbegehung im Dezember 2006 klar:

1. Ja - das Melker Abkommen ist völkerrechtlich bindend (siehe Gutachten von Völkerrechtler Manfred Rotter August 2005 im Auftrag des Landes OÖ).

2. Nein - die wesentlichen Sicherheitsmaßnahmen wie sie im Anhang I des Melker Abkommens festgelegt, wurden nicht umgesetzt (siehe Endbericht Oktober 2005, siehe Expertenbegehung-Bericht Dezember 2006 unter Risikoforscher Wolfgang Kromp).

3. Ja - aufgrund der Kollaudierung des AKW Temelin im November 2006 hat die Tschechische Republik das Melker Abkommen einseitig gebrochen. Noch vor Aufnahme des kommerziellen Betriebes müssen ALLE Sicherheitsmängel (wie im Anhang I aufgelistet) beseitigt sein (siehe Kapitel VI Melker Abkommen und Anhang I).

4. Ja - gegen die Tschechische Republik kann eine Völkerrechtsklage eingebracht werden, aber sie muss einer solchen Klage zustimmen.

"All das wissen wir seit November 2006. Und genau deswegen hat wohl auch Bundeskanzler Gusenbauer als einfacher Nationalratsabgeordneter für den Entschließungsantrag am 14. Dezember gestimmt, in dem völkerrechtliche Schritte gegen die Tschechische Republik verlangt werden! Dass die Tschechische Republik einem solchen Klagsweg aber zustimmen muss, sollte kein weiteres Hindernis für politischen Druck sein: Unter gut nachbarschaftlichen Staaten sollte es möglich sein, unaufgeregt eine unabhängige Streitschlichtungsstelle anzuerkennen und sich an deren Ergebnis zu halten: Österreich ist der Meinung - das Melker Abkommen wurde gebrochen. Tschechien ist der Meinung - das Melker Abkommen wurde Über-Standard erfüllt! Die Weigerung Tschechiens, den Internationalen Gerichtshof als Streitschlichtungsstelle anzuerkennen müsste als Schuldeingeständis gewertet werden! Und Tschechien weiß offensichtlich genau, dass das Melker Abkommen gebrochen wurde!", so Roland Egger und Gabriele Schweiger, Sprecher von atomstopp_oberoesterreich.

"Bundeskanzler Gusenbauer verweigert den Temelin- Entschließungsantrag des Nationalrates! Entsprechende Proteste der Nationalräte bei der morgigen Sitzung werden nicht ausbleiben! Gusenbauer hat es bei seinem Staatsbesuch in Prag weder geschafft, die offenen Sicherheitsmängel im AKW Temelin zu thematisieren noch auf die völkerrechtlichen Konsequenzen hinzuweisen. Die Grenzblockaden werden deshalb ausgedehnt!", so Manfred Doppler und Andreas Reimer für atomstopp_oberoesterreich abschließend.

Weitere Informationen:
Roland Egger + 43 664 421 56 13
Gabriele Schweiger + 43 664 94 35 141
Manfred Doppler + 43 664 450 50 15
Andreas Reimer + 43 664 132 83 70

bearbeitet by bi, 2007-03-05

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