Temelin: Melker Abkommen völkerrechtlich
bindend - Völkerrechtsklage möglich, wenn Prag zustimmt.
Weigerung Tschechiens, den
Internationalen Gerichtshof als Streitschlichtungsstelle anzuerkennen wäre
ein Schuldeingeständnis.
Pressemitteilung von
atomstopp_oberoesterreich, 2007-03-05
Das Ergebnis, zu dem Völkerrechtsbüro und Verfassungsdienst des
Bundeskanzleramtes wegen dem AKW Temelin kommen werden, wird mit Sicherheit
keine Überraschungen bringen: Es ist durch Gutachten aus OÖ, nach dem
Vorliegen des Endberichts zum Melker Abkommen vom Oktober 2005 und nach dem
Bericht aufgrund der letzten Expertenbegehung im Dezember 2006 klar:
1. Ja - das Melker Abkommen ist völkerrechtlich bindend
(siehe Gutachten von Völkerrechtler Manfred Rotter August 2005 im Auftrag
des Landes OÖ).
2. Nein - die wesentlichen Sicherheitsmaßnahmen wie sie
im Anhang I des Melker Abkommens festgelegt, wurden nicht umgesetzt (siehe
Endbericht Oktober 2005, siehe Expertenbegehung-Bericht Dezember 2006 unter
Risikoforscher Wolfgang Kromp).
3. Ja - aufgrund der Kollaudierung des AKW Temelin im
November 2006 hat die Tschechische Republik das Melker Abkommen einseitig
gebrochen. Noch vor Aufnahme des kommerziellen Betriebes müssen ALLE
Sicherheitsmängel (wie im Anhang I aufgelistet) beseitigt sein (siehe
Kapitel VI Melker Abkommen und Anhang I).
4. Ja - gegen die Tschechische Republik kann eine Völkerrechtsklage
eingebracht werden, aber sie muss einer solchen Klage zustimmen.
"All das wissen wir seit November 2006. Und genau
deswegen hat wohl auch Bundeskanzler Gusenbauer als einfacher
Nationalratsabgeordneter für den Entschließungsantrag am 14.
Dezember gestimmt, in dem völkerrechtliche Schritte gegen die Tschechische
Republik verlangt werden! Dass die Tschechische Republik einem solchen Klagsweg
aber zustimmen muss, sollte kein weiteres Hindernis für politischen Druck
sein: Unter gut nachbarschaftlichen Staaten sollte es möglich sein,
unaufgeregt eine unabhängige Streitschlichtungsstelle anzuerkennen und
sich an deren Ergebnis zu halten: Österreich ist der Meinung - das Melker
Abkommen wurde gebrochen. Tschechien ist der Meinung - das Melker Abkommen
wurde Über-Standard erfüllt! Die Weigerung Tschechiens, den
Internationalen Gerichtshof als Streitschlichtungsstelle anzuerkennen müsste
als Schuldeingeständis gewertet werden! Und Tschechien weiß
offensichtlich genau, dass das Melker Abkommen gebrochen wurde!", so
Roland Egger und Gabriele Schweiger, Sprecher von atomstopp_oberoesterreich.
"Bundeskanzler Gusenbauer verweigert den Temelin-
Entschließungsantrag des Nationalrates! Entsprechende Proteste der
Nationalräte bei der morgigen Sitzung werden nicht ausbleiben! Gusenbauer
hat es bei seinem Staatsbesuch in Prag weder geschafft, die offenen
Sicherheitsmängel im AKW Temelin zu thematisieren noch auf die völkerrechtlichen
Konsequenzen hinzuweisen. Die Grenzblockaden werden deshalb ausgedehnt!",
so Manfred Doppler und Andreas Reimer für atomstopp_oberoesterreich
abschließend.
Weitere Informationen:
Roland Egger + 43 664 421 56 13
Gabriele Schweiger + 43 664 94 35 141
Manfred Doppler + 43 664 450 50 15
Andreas Reimer + 43 664 132 83 70
bearbeitet by bi, 2007-03-05
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