GESCHICHTE DER WAA

Zu Beginn des bundesdeutschen Atomprogramms Ende der fünfziger Jahre hatte sich niemand den Kopf darüber zerbrochen, was einmal mit den radioaktiven Abfällen geschehen soll. Erst rund ein Jahrzehnt später - die ersten Atomreaktoren waren schon in Betrieb - begann das Bundesministerium für Forschung und Technolgie (BMFT) an einem Atommüllkonzept zu arbeiten. Alles sollte an ein und demselben Ort stattfinden: die Wiederaufarbeitung, die Fertigung neuer Brennelemente aus dem abgetrennten Uran und Plutonium, der Einsatz dieses Plutoniums im Schnellen Brüter, Behandlung, Verpackung und schließlich Endlagerung der atomaren Abfälle. 1974 legte das BMFT sein Konzept für das sogenannte Nukleare Entsorgungszentrum (NEZ) vor. Die deutsche Chemieindustrie befand allerdings, das Projekt sei technisch zu kompliziert und kostspielig obendrein und mochte sich nicht an der Verwirklichung beteiligen. Die Bundesregierung hingegen ließ selbst dann nicht ab von ihrer fixen Idee eines gigantischen Atomzentrums, als sich die schlechten Erfahrungen mit der Wiederaufarbeitung im Ausland mehrten und die USA 1977 ihre Pläne aufgaben, diese Technik jemals kommerziell zu nutzen. Als Zeitpunkt für die Inbetriebnahme des deutschen NEZ visierte man voll Zuversicht das Jahr 1985 an. Nur wo dieses Zentrum stehen sollte, war noch nicht ganz klar.

Politisch nicht durchsetzbar - Standort Gorleben

Am 22. Februar 1977 tat der niedersächsische Ministerpräsident Ernst Albrecht (CDU) dann kund, daß Gorleben im Landkreis Lüchow-Dannenberg Standort für das geplante Entsorgungszentrum werden sollte. Aus Sicht der damaligen Landesregierung sprach einiges für Gorleben: Der Landkreis Lüchow-Dannenberg, mit 121 800 Hektar einer der größten der BRD, wurde zu jener Zeit von drei Seiten von der DDR-Staatsgrenze mit Stacheldraht und Todesstreifen umschlossen (Gorleben selber lag keine zwei Kilometer von dieser Grenze weg), nach Westen hin zum Teil vom Elbe-Jetzel-Kanal begrenzt. Die dünne Besiedelung ließ erwarten, daß es schwierig sein würde, den Widerstand zu organisieren. Eine hohe Arbeitslosigkeit, die schlechte Infrastruktur und die schwache Wirtschaftskraft sprachen dafür, daß die Bevölkerung den Versprechungen der Betreibergesellschaft auf Arbeitsplätze und wirtschaftlichen Aufschwung erliegen würde. Zum anderen waren satte Mehrheiten der Regierungspartei vorhanden. Außerdem verfügte die Region über einen großen Salzstock, der zwar niemals erste Wahl war, aber die oben geschilderten Vorteile besaß. Aber die Herrschenden hatten die Rechnung ohne die Bevölkerung gemacht. Der massivste Widerstand, getragen von allen Teilen der Bevölkerung, veranlaßte Albrecht in seiner Regierungserklärung vom 16. Mai 1979 den Rückzug aus der Wiederaufarbeitung zu verkünden: „Es ist jedoch die Pflicht der Niedersächsischen Landesregierung, die Bundesregierung darauf hinzuweisen, daß die politischen Voraussetzungen für die Errichtung eines Wiederaufarbeitungsanlage zur Zeit nicht gegeben sind." Die WAA war also zunächst gestorben, dennoch wurden in Gorleben Tatsachen geschaffen (Faßlager, CASTOR-Halle, Pilotkonditionierungsanlage, Endlagerbergwerk), die auch heute noch dieses Gebiet zu einem Zentrum des Atomwiderstandes haben werden lassen. (Gorleben)

„Wenn nicht in der Oberpfalz, dann nirgendwo" - Standort Wackersdorf

Am 3. 12.1980 erklärte der damalige bayerische Ministerpräsident Franz Josef Strauß (CSU) vor dem Landtag die Bereitschaft der bayerischen Staatsregierung, zu prüfen, ob ein geeigneter Standort für eine Wiederaufarbeitungsanlage in Bayern vorhanden sei. Bereits kurz darauf tauchten erste Gerüchte auf, wonach in Wackersdorf bei Schwandorf eine WAA errichtet werden solle. Wie so oft, wurde diese Vermutung als Panikmache abgeschmettert. Im Mai 1981 erwiderte der damalige bayerische Umweltminister Dick auf eine Anfrage des SPD-Landtagsabgeordneten Dietmar Zierer, daß „der Raum Schwandorf-Wackersdorf derzeit ebensowenig wie irgendein anderer Ort in Bayern als Standort für die Errichtung einer Wiederaufarbeitungsanlage für abgebrannte Brennelemente vorgesehen ist". Im Oktober 1981 schließlich legte das Bayerische Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen die „Kriterien zur Bewertung von Standorten für eine industrielle Anlage zur Wiederaufarbeitung bestrahlter Kernbrennstoffe in Bayern" vor. Schon im Juni des gleichen Jahres hatte eben das gleiche Ministerium eine Standortkarte mit 11 grundsätzlich geeigneten Standorten in Bayern erstellt, die allerdings unter Verschluß gehalten wurde. Erst der SPD-Abgeordnete Zierer spielte diese Karte der Presse zu, so daß Anfang des Jahres 1982 auch alles Leugnen und Herunterspielen der Bayerischen Staatsregierung keinen Sinn mehr hatte.

Raumordnungsverfahren

Bautafel

Am 18. Februar 1982 beantragte die Deutsche Gesellschaft zur Wiederaufarbeitung von Kernbrennstoffen mbH (DWK) bei der Regierung der Oberpfalz die Einleitung eines Raumordnungsverfahrens für die drei möglichen Standorte Teublitz, Steinberg und Wackersdorf. Nur diese drei Orte, alle im Landkreis Schwandorf, alle in der Oberpfalz, waren übriggeblieben. Und der damalige CSU-Fraktionsvorsitzende und spätere Justiz- bzw. Wirtschaftsminister August R. (Gustl) Lang, selbst Oberpfälzer, meinte damals: „Wenn wir die WAA hier in diesem Raum nicht bauen, dann könne wir die Anlage nirgends anders in Bayern errichten!" Gerade diese Bemerkung hatte die Oberpfälzer gewaltig geärgert, bedeutete sie doch, daß außer den Oberpfälzern niemandem sonst in Bayern eine derartig gefährliche Anlage zugemutet werden könne. Zusätzliche Motivation für den Widerstand. Nach der sensationell kurzen Spanne von nur sieben (7) Monaten erteilte die Regierung der Oberpfalz die positive landesplanerische Beurteilung zum Abschluß des Raumordnungsverfahrens.

Atomrechtliche Genehmigung

Am 28. Oktober 1982 stellte die DWK den atomrechtlichen Genehmigungsantrag nach §7 Atomgesetz (AtG) zur Errichtung und zum Betrieb einer WAA am Standort Wackersdorf. Im November 1982 brachte die DWK dann noch den Ort Dragahn in Niedersachsen als möglichen Standort für die erste deutsche WAA ins Spiel und beobachtete genüßlich, wie das CSU-regierte Bayern und das CDU-Land Niedersachsen um die Gunst der WAA buhlten. Doch zurück nach Wackersdorf.

Teilerrichtungsgenehmigung

Nach ersten Bohrungen im November `82 stellte die DWK bei der Bayerischen Staatsregierung den Antrag auf Erteilung einer ersten Teilerrichtungsgenehmigung. Bei der öffentlichen Auslegung der DWK-Anträge, des Sicherheitsberichtes und der Kurzbeschreibung der Anlage vom 10.09.1983 bis 18.11.1983 gingen mehr als 53 000 Einwendungen gegen das Projekt ein. Wie wenig ernst die berechtigten Sorgen der Bevölkerung und zahlreicher Wissenschaftler genommen wurden, zeigte die Tatsache, daß schon gut 10 Wochen nach Auslegung des Sicherheitsberichtes in Neunburg vorm Wald der Erörterungstermin stattfand. Mit dem Vorwurf, das Umweltministerium nehme die Sorgen nicht ernst und mache aus dem Erörterungstermin eine Show-Veranstaltung zogen die WAA-Gegner unter Protest aus. Das Umweltministerium und die DWK führten daraufhin den Erörterungstermin allein weiter und beendeten ihn nach wenigen Tagen. Nachdem die Bundesregierung sich am 21.01.1985 für die Wiederaufarbeitung verbrauchter Kernbrennstoffe als bevorzugtes Entsorgungskonzept ausgesprochen hatte, entschied sich die DWK schließlich am 4. Februar 1985 für Wackersdorf als Standort der Wiederaufarbeitungsanlage.

Bauplatz
Bauplatz2

Hilfe durch die bayerische Staatsregierung

Hilfestellung hatte wieder einmal der bayerische Ministerpräsident geleistet. In einem Schreiben vom 16.01.1985, also unmittelbar vor der Entscheidung der DWK für Wackersdorf oder Dragahn, hieß es u.a.: „Von Bedeutung für die Akzeptanz des Projekts ist auch die Tatsache, daß der Standort Wackersdorf in einem Raum mit industriegewohnter Bevölkerung liegt, deren weit überwiegende Mehrheit die Schaffung neuer Industriearbeitsplätze als wichtigstes Anliegen ansieht." Weiter hieß es: „Die Bayerische Staatsregierung wird auch künftig für eine zügige Durchführung aller erforderlichen Verwaltungsverfahren Sorge tragen und darauf achten, daß das Projekt mit keinen ungerechtfertigten Forderungen finanziell belastet wird", und letztendlich: „Abschließend kann ich Ihnen erneut die Bereitschaft der Bayerischen Staatsregierung versichern, alle Anstrengungen zu unternehmen, um eine rasche und ungestörte Realisierung des Projektes und einen ungehinderten Betrieb der Anlage sicherzustellen". Die Oberpfälzer und mit ihnen Menschen aus dem In- und Ausland bekamen diese Versprechen hautnah zu spüren. Daneben gewährte die Bayerische Staatsregierung großzügige Subventionen an die DWK. Beim Verkauf des 138 Hektar großen Grundstückes zur Errichtung der Anlage, das im Besitz des Freistaates war, verzichtete der Freistaat auf 3 Millionen DM des Grundstückswertes, nur um ein Beispiel zu nennen. Um eine rasche Realisierung der WAA zu ermöglichen, wurden im Laufe der nächsten Monate eine ganze Reihe von Gesetzen geändert. So beschloß der Bundestag die erste „Lex Wackersdorf". Demnach wurde die 1. gerichtliche Instanz bei Einsprüchen gegen technische Großprojekte im Bereich der Energieversorgung ersatzlos gestrichen. Für die oberpfälzer Kläger war nun nicht mehr das Verwaltungsgericht Regensburg zuständig. Die bisherige 2. Instanz, der Verwaltungsgerichtshof München, wurde zur 1. Instanz. Mit Mehrheit der CSU beschloß der Bayerische Landtag das sog. „Selbsteintrittsrecht des Staates" (Lex Schuierer). Demnach können seitdem Entscheidungen auch gegen den Willen und die rechtlichen Bedenken des von der Bevölkerung direkt gewählten Landrates durchgezogen werden, wenn der zuständige Minister „ein sofortiges Handeln aus wichtigen Gründen, insbesondere in Fällen überörtlicher oder landesweiter Bedeutung für erforderlich hält".

Rodungsbeginn

Am 24. September 1985 erteilte das bayerische Umweltministerium die 1. Teilerrichtungsgenehmigung für die WAA Wackersdorf und ordnete die „sofortige Vollziehbarkeit" an. Nach vergeblicher juristischer Blockade begann am 11. Dezember 1985 die Rodung im „Westlichen Taxölderner Forst". Zwei Besetzungen des Bauplatzes wurden nach 2 bzw. 18 Tagen gewaltsam beendet.

Politische und juristische Folgen

Im Oktober 1986, noch ganz im Schatten des Reaktorunglücks von Tschernobyl, verlor die CSU bei der Landtagswahl in Bayern ihr Direktmandat im Schwandorfer Raum an die SPD. Die juristische Auseinandersetzung erlebte ihren Höhepunkt in einem viertägigen Verhandlungs-Marathon im Januar 1988. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mußte den Bebauungsplan aufheben, weil nuklearspezifische Risiken bei der Aufstellung des Planes nicht ausreichend berücksichtigt worden waren. Durch den geänderten Bebauungsplan wurde eine Neuauflage des atomrechtlichen Genehmigungsverfahrens notwendig. Mehr als 881.000 Einwendungen aus dem In- und Ausland wurden im Juli 1988 wiederum in Neunburg vorm Wald erörtert.

Erörterungstermin 1
Erörterungstermin 2

Baustopp und Aus für die WAA

Das Ende der WAA kündigte sich an, als der Düsseldorfer Energiekonzern VEBA als wichtigster Anteilseigner der DWK eine Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Wiederaufarbeitung mit der französischen Nuklearfirma COGEMA vereinbarte. Nachdem auch die Bundesregierung die deutsch-französische Zusammenarbeit abgesegnet hatte, vollzog die DWK am 31. Mai 1989 selbst den Baustopp für die WAA im Taxölderner Forst und ließ die Arbeiten einstellen. (siehe auch Widerstand gegen die WAA)

Zaun 1
Zaun 2


© Amberger BI (U.Wenisch) 1998